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   SG Aurich, 07.12.2006 - S 25 AS 459/06   

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SG Aurich, 07.12.2006 - S 25 AS 459/06 (https://dejure.org/2006,47863)
SG Aurich, Entscheidung vom 07.12.2006 - S 25 AS 459/06 (https://dejure.org/2006,47863)
SG Aurich, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - S 25 AS 459/06 (https://dejure.org/2006,47863)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 9 AS 127/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitssuchende - sofortige

    Auszug aus SG Aurich, 07.12.2006 - S 25 AS 459/06
    Denn bei der (teilweisen) Aufhebung eines Bewilligungsbescheides mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X handelt es sich ebenso wie bei einer Rücknahme oder einem Widerruf für die Vergangenheit oder einer Aufhebung für die Zukunft um die Umkehr einer vorausgegangenen Bewilligung (actus contrarius), mit der, nicht anders als mit der Bewilligung selbst, durch Verwaltungsakt über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 39 Nr. 1 SGB II entschieden wird (vgl. dazu im Einzelnen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.03.2006 - L 9 AS 127/06 ER).

    Denn bei der Erstattungsforderung nach § 50 SGB X handelt es sich, weil diese nach wirksamer Aufhebung des zusprechenden Verwaltungsaktes nur noch rechtsgrundlose Leistungen ohne rechtswirksame Verbindung zu einem bestimmten Leistungsgrund sind, ebenso wenig um einen über Leistungen der Grundsicherung entscheidenden Verwaltungsakt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.03.2006 - Az: L 9 AS 127/06 ER) wie bei einer auf § 43 SGB II gestützten Aufrechnung.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2006 - L 7 AS 403/05

    Anrechnung der Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit und einem

    Auszug aus SG Aurich, 07.12.2006 - S 25 AS 459/06
    Im Rahmen der für das Berechnungsjahr vorzunehmenden Einkommensberechnung ist nach § 2 a Abs. 3 der Alg II-V als Einkommen ein Betrag anzusetzen, der auf der Grundlage früherer Betriebsergebnisse unter Berücksichtigung der im Rahmen des Betriebes im Berechnungsjahr bereits erzielten Einnahmen und geleisteten notwendigen Ausgaben sowie der im Rahmen des Betriebes im Berechnungsjahr zu erwartenden Einnahmen und notwendigen Ausgaben zu errechnen ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.05.2006 - L 7 AS 403/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2006 - L 6 AS 66/06
    Auszug aus SG Aurich, 07.12.2006 - S 25 AS 459/06
    Mit der Aufrechnungserklärung in Form eines Verwaltungsaktes wird nicht über eine Leistung entschieden, da sie weder den Leistungsanspruch mindert noch entzieht, sondern vielmehr eine dahingehende Entscheidung voraussetzt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.03.2006 - L 6 AS 66/06 ER).
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